Der erste Job und die Steuern: Was du darüber wissen solltest

Für all jene, die ihren ersten Job im Leben antreten, ist vieles neu. Die ersten Wochen sind in den meisten Fällen eine sehr intensive Zeit, in der sehr viele unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden. Dazu gehört unter anderem auch, das erste Mal seinen Gehaltszettel zu bekommen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das nicht nur ordnungsgemäß archiviert, sondern auch verstanden werden sollte. Viele neue Arbeitnehmer fragen sich zudem: Muss ich als Arbeitnehmer jetzt auch eine Steuererklärung machen? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Steuern und Job zusammengefasst.

 

Was ist der Gehaltszettel? Beim sogenannten Gehaltszettel handelt es sich um die Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung eines Arbeitnehmers. Während die Arbeitnehmer beim Lohn nach den erbrachten Arbeitsstunden bezahlt werden, handelt es sich beim Gehalt um eine feste Summe, die monatlich ausbezahlt wird.

 

Jeder Arbeitgeber ist laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine entsprechende Abrechnung des Entgelts bereitzustellen. Was genau darin enthalten sein muss, hat der Gesetzgeber ebenfalls genau vorgegeben.

 

Im Hauptteil sind neben dem Brutto-Lohn bzw. dem Gehalt zahlreiche weitere Angaben von Steuerfreibeträgen über den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge bis zum Kirchensteuerabzug angeführt. Wer das erste Mal seinen Gehaltszettel erhält, sollte sich diesen genau ansehen und dabei vor allem die folgenden Punkte beachten.

 

Die wichtigsten Faktoren für den Gehaltszettel-Check Um einen Gehaltszettel richtig lesen zu können, musst du kein Bilanzbuchhalter sein. Es reicht, die Angaben einfach Punkt für Punkt durchzuarbeiten.

 

Punkt #1: Gehalt Der wichtigste Punkt, der überprüft werden sollte, ist das Bruttogehalt. Der Betrag muss dem entsprechen, was vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde.

 

Auch wenn es für Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtend ist, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, wird das dennoch bei den meisten neuen Arbeitsverhältnissen in Deutschland gemacht. Das Gehalt dieses Arbeitsvertrages und jenes auf dem Gehaltszettel sollten sich decken. Stimmt das Gehalt nicht, ist es wichtig, der Ursache dafür unbedingt nachzugehen.

 

Punkt #2: Steuerklasse Der zweite wichtige Punkt auf dem Gehaltszettel ist die richtige Steuerklasse. Denn in den unterschiedlichen Klassen ist zum einen geregelt, wie hoch verschiedene Abzüge sind und welche Freibeträge zur Anwendung kommen. Wenn auf dem Gehaltszettel eine falsche Steuerklasse angegeben ist, so kann sich das entscheidend auf den Nettolohn auswirken. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro ausmachen.

 

Punkt #3: Sozialversicherung Als nächstes sollten die Beiträge zur Sozialversicherung überprüft werden. Diese verändern sich jährlich. Im Jahr 2023 sind es insgesamt 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Die Hälfte davon bezahlst du selbst, die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber für dich.

 

Wichtig: Bei der Krankenversicherung kommt in der Regel ein Zusatzbeitrag dazu. Wie hoch dieser genau ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, bei der du gemeldet bist.

 

Punkt #4: Gehaltsbestandteile Neben dem Grundgehalt können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch noch weitere Vergütungen vereinbart werden. Auch diese finden sich in der Regel im Arbeitsvertrag. Typische mögliche Gehaltsbestandteile sind beispielsweise:

 

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld Prämien- und Bonuszahlungen Firmenwagen Kinderbetreuung Kostenübernahme bei Home-Office Gesundheitsvorsorge und betriebliche Altersvorsorge

Punkt #5: Kirchensteuer Wer in Deutschland einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, muss dafür auch Kirchensteuer zahlen.

 

Die Höhe ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie acht Prozent von der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent.

 

Falls du keiner Religion angehörst und die Steuer dennoch auf dem Gehaltszettel abgezogen wird, solltest du das in der Personalverrechnung im Unternehmen richtigstellen lassen.

 

Muss ich als Arbeitnehmer jetzt auch noch eine Steuererklärung machen? Als Angestellter erhältst du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dafür erhältst du einen Bruttolohn, von dem dir monatlich automatisch die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer abgezogen wird.

 

Für das Finanzamt ist damit aus steuerlicher Sicht grundsätzlich alles geregelt und du musst deshalb  auch keine Steuererklärung machen. Allerdings gibt es auch hier ein paar Ausnahmen, die im § 46 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) geregelt sind. Dazu gehört beispielsweise, wenn du im gleichen Jahr auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld bezogen hast.

 

Wenn du eine Einkommenssteuererklärung abgibst, erhältst du daraufhin einen Steuerbescheid vom Finanzamt, auf dem die genaue Steuerberechnung festgehalten ist. Demnach kann es zu einer Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung kommen. Deshalb solltest du auch den Steuerbescheid lesen und verstehen können.

 

Zunächst solltest du checken, ob deine Steuernummer auf dem Steuerbescheid richtig angegeben ist. Falls das nicht der Fall ist, solltest du das dem Finanzamt mitteilen. In weiterer Folge solltest du die Angaben auf dem Steuerbescheid mit jenen in deiner Steuererklärung vergleichen. Falls das Finanzamt von deinen Angaben abgewichen ist, findest du entsprechende Hinweise darauf in den Erläuterungen.

 

Falls du aufgrund der Steuererklärung eine Rückerstattung bekommst, solltest du zur Sicherheit auch noch die Bankverbindung auf dem Steuerbescheid kontrollieren, damit das Geld auch tatsächlich an dein Konto überwiesen wird.

 

Falls die Angaben nicht richtig sind, hast du eine Einspruchsfrist von einem Monat. Der Einspruch muss dabei schriftlich erfolgen. Eine besondere Form muss dafür allerdings nicht eingehalten werden. Eine einfache Postkarte ist ausreichend. Mit dem Einspruch solltest du jedoch auch die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Dann musst du die offenen Beträge erst dann begleichen, wenn dein Einspruch geklärt wurde.

 

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