Stehen mir während der Ausbildung Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz zu?
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Auszubildende während einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung, denen nur unzureichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, fragen sich zu Recht, ob staatliche Unterstützungen möglich sind. Das Hartz-IV-Gesetz aus dem Sozialgesetzbuch II regelt verschiedene Stützungsmaßnahmen für Bürger, die kein oder ein geringes Einkommen erzielen. Für Auszubildende, Schüler und Studenten gibt es mehrere Alternativen.
Wer finanziert die Ausbildung?
Bevor die Frage nach sozialen Stützungsmaßnahmen beantwortet wird, müssen Auszubildende folgendes wissen:
Nach dem deutschen Recht müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren. Das Kind ist sogar berechtigt, eine Ausbildung abzubrechen und eine neue zu beginnen. Dafür dürfen Eltern ihren Kindern die Ausbildungsfinanzierung nicht verweigern. Kinder haben gegenüber ihren Eltern allerdings kein uneingeschränktes Finanzierungsrecht. Sie müssen sich nach dem finanziellen Rahmen ihrer Eltern richten. Geschiedene oder getrennt lebende Eltern sind, sofern kein anderes Unterhaltsurteil vorliegt, zu den selben Anteilen für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich.
Einige Ausbildungsberufe ermöglichen eine Ausbildungsentschädigung. Reicht das Geld nicht vollständig zum Leben, ist es legitim, dass junge Menschen unter 25 Jahren auf eine eigene Unterkunft verzichten und bei ihren Eltern leben. Ist das nicht möglich, gibt es eventuell Zuschüsse vom Staat. Ob staatliche Gelder bewilligt werden, hängt immer von der individuellen Situation eines Antragstellers ab. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren kann die Agentur für Arbeit auch das Einkommen der Eltern hinzuziehen, um einen Anspruch zu prüfen. Weigern diese sich die Auskünfte zu übermitteln, ist der Rechtsweg eine Möglichkeit.
Was ist Hartz IV?
Fälschlicherweise wird Hartz IV immer wieder als Bezeichnung für eine staatliche finanzielle Leistung (ALG II) genutzt. Hartz IV ist ein Gesetz, das nach Peter Hartz, dem ehemaligen Leiter der Kommission für die Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt benannt wurde. Die Kommission hatte in der Ausarbeitung Vorschläge unterbreitet, um eine neue Aufteilung der Dienstleistung zu schaffen und für mehr Transparenz zu sorgen.
Leistungen nach dem Gesetz sind unter anderem Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Dazu kommen weitere Stützungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung für Bürger, die amtlich in Deutschland gemeldet sind.
Sind Auszubildende nach dem Hartz-IV-Gesetz leistungsberechtigt?
Jugendliche erhalten während ihrer Ausbildungszeit
a) eine Entlohnung
b) die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
und sind nicht berechtigt, Leistungen wie ALG I oder ALG II zu beziehen. Ihnen steht zudem kein Sozialgeld zu. Allerdings ist die Agentur für Arbeit berechtigt, zusätzliche Hilfen in Form eines zinslosen Darlehens zu gewähren. Im Härtefall stehen Auszubildenden Sozialleistungen zu, etwa wenn sie von der Obdachlosigkeit bedroht sind.
Menschen mit Behinderung können zusätzlich oder ausschließlich das Ausbildungsgeld erhalten. Sie sind sogar dann leistungsberechtigt, wenn sie im Haushalt ihrer Eltern oder bei Familienangehörigen leben. Allen anderen werden die Leistungen zur Stützung während der Ausbildungsphase nur gewährt, wenn sie aus relevanten Gründen nicht im Haushalt der Eltern leben können. Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/unterstuetzung-finanzielle-hilfen.
Eine weitere Stützungsmaßnahme für junge Menschen in der Ausbildung ist BAföG. Die Leistung wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Förderung ist für Schüler und Studenten vorgesehen. Studenten haben wie alle anderen Auszubildenden keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld, da sie nicht dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Arbeitslosengeld II oder die soziale Grundsicherung zum Leben sieht vor, dass die Bezieher uneingeschränkt der Vermittlung des ersten Arbeitsmarktes zur Verfügung stehen, was bei den genannten Personengruppen nicht der Fall ist.
Welche Möglichkeiten bestehen bei abgelehntem Antrag?
Folgende Regeln gelten bei Ablehnung eines Antrags auf Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz:
- Prüfung der Voraussetzungen (Fehlerfassung von Daten und Zahlen)
- Einspruch gegen den Bescheid einlegen und diesen schriftlich begründen (Einspruchsfrist berücksichtigen)
- Schiedsgericht für Soziales kontaktieren und Antrag und Ablehnungsbescheid prüfen lassen
- Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen
Tatsächlich sind nur sehr wenige Einsprüche wirksam, weil die meisten Auszubildenden dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und Ansprüche hinfällig sind. Einsprüche müssen begründet werden und es dürfen keine Ansprüche auf BAföG oder BAB bestehen und es sind keine alternativen Einkommen vorhanden.
Ähnliche und weitere Fragen zum Anspruch auf HartzIV während der Ausbildung beantwortet der Ratgeber von arbeitslosenselbsthilfe.org.