Was erwartet mich auf der Berufsschule?

Was erwartet mich auf der Berufsschule?

Vermittlung von allgemeinem und berufsspezifischem Wissen

Der Schulabschluss ist in der Tasche und jetzt kann das echte Leben beginnen. Wer sich für den Weg einer Berufsausbildung entscheidet, verbringt fortan einen Großteil seiner Zeit nicht nur im ausgesuchten Ausbildungsbetrieb, sondern auch auf der Berufsschule. Diese unterscheidet sich in wesentlichen Gesichtspunkten von der vorher besuchten Schule. Wir erklären, was Auszubildende auf der Berufsschule erwartet.

Bevor es auf die Berufsschule geht, gilt es jedoch erstmal, einen Ausbildungsplatz zu ergattern. Hier spielt der Aufbau der Bewerbungsmappe eine große Rolle. Der erste Eindruck ist das, was zählt. Um jedoch überhaupt erst einmal einen Ausbildungsberuf zu finden, der zu einem passt, können viele Informationsveranstaltungen zum Thema Ausbildung besucht werden. So können erste Eindrücke gesammelt und herausgefunden werden, welcher Beruf zu einem passt.

 

© Wokandapix@pixabay.com

Rechte und Pflichten auf der Berufsschule

Berufsfachschulen bieten den Auszubildenden eine große Chance. Auf jeder Berufsschule gibt es Rechte und Pflichten, die man sich halten muss. Das wichtigste Recht ist, dass der Auszubildende die Berufsschule besuchen darf. Um am Unterricht teilnehmen, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen durchführen zu können, muss der Betrieb seinen Azubi von der Arbeit freistellen. Darüber hinaus hat der Auszubildende das Recht auf eine gute und vollständige Ausbildung. Unter anderem heißt dies, dass die Berufsschulklasse aus einer sinnvolle Schülerzahl besteht. Alle benötigten Fachbücher müssen ausgegeben und die Inhalte dem Auszubildenden entsprechend vermittelt werden. Was die Kosten für Ausbildungsmittel anbelangt, so müssen diese vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Dazu gehören jedoch nicht Materialien, Lehrbücher und Unterlagen, die für den begleitenden Berufsschulunterricht benötigt werden. Ein weiteres wichtiges Recht ist das Recht auf Urlaub. Wer unter 25 Jahren ist, darf pro Jahr bis zu zehn Tage Bildungsurlaub nehmen.

In der Regel darf keinem Berufsschüler zugemutet werden, mehr als neun Unterrichtsstunden zu absolvieren. Es ist jedoch möglich, dass der Betrieb seinen Lehrling nach dem Unterricht einbestellt. Hier ist darauf zu achten, dass die tägliche Arbeitszeit nicht überschritten wird. Für Minderjährige gilt eine andere Regelung: Nach fünf Unterrichtsstunden müssen sie nicht mehr im Betrieb arbeiten.

Neben diesen Rechten hat der Lehrling die Pflicht, den Unterricht zu besuchen und diesen ernst zu nehmen. Ebenso verpflichtend ist die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Erbringung des Ausbildungsnachweises. Wer den Unterricht stört, riskiert, von Schule und Ausbildungsbetrieb abgemahnt zu werden. Bei einem Fernbleiben vom Unterricht muss dies gemeldet und bei Krankheit ein ärztliches Attest eingereicht werden.

Wen trifft man auf der Berufsschule? Jede Berufsschule gilt als Teil des dualen Systems. Das bedeutet: Bei einer klassischen Ausbildung wird man an mindestens zwei unterschiedlichen Orten ausgebildet. Dies ist einmal die Berufsschule und einmal der zuständige Betrieb. Auf der Berufsschule werden sowohl allgemeine Fächer, wie Deutsch, Politik und Mathematik, unterrichtet, aber auch fachspezifische Fächer. Diese richten sich nach der jeweiligen Ausbildung. Davon abgegrenzt werden muss der zweite Teil der Ausbildung, der im Ausbildungsbetrieb stattfindet. Dort lernt der Lehrling die praktischen Aspekte des Berufs.

Üblicherweise verbringt der Auszubildende ein bis zwei Tage in der Woche in der Berufsschule. Die restliche Zeit über ist er im Betrieb. Es kann jedoch auch sein, dass die Unterrichtszeit zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst wird. Häufig ist dies bei Berufen des öffentlichen Dienstes der Fall.

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